Veranstaltungen 2024
Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi - Paneuropa und der ‚Verfassungsentwurf‘ zur Schaffung eines Europäischen Staatenbundes 1930 - 17.01.2024
Vortragende: Univ.-Prof. Mag. Dr. Anita ZIEGERHOFER
Das Behandlungsniveau in Krankenanstalten nach der ‚Gesundheitsreform‘ – die Rolle des neuen Bewertungsboards iSd KAKuG - 13.03.2024
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Matthias LUKAN
Arbeitsrecht in der Türkei: Seine Entwicklung und seine Verbindung durch das Assoziationsabkommen - 15.05.2024
Vortragende: Univ.-Prof. Dr. Alpay HEKIMLER und Univ.-Prof. Dr. Reinhard RESCH (Einladung)
ne bis in idem - 12.06.2024
Vortragender: Univ.-Prof. DDr. Peter LEWISCH
Der verletzliche Erblasser zwischen Testierfreiheit und Fremdbestimmung - 16.10.2024
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Gregor CHRISTANDL
„Gemeinnütziges Wohnen“ – ein Instrument von leistbarer Zukunft? - Rechtliche und politische Ideen - 20.11.2024
Vortragender: Geschäftsführer Mag. Christian KRAINER
Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi, Paneuropa und der „Verfassungsentwurf“ zur Schaffung eines Europäischen Staatenbundes 1930
Zum Vortrag: Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi (1894-1972) gehört zu den schillerndsten Persönlichkeiten der Zwischenkriegszeit, die sich mit der Idee von der Vereinigung europäischer Staaten auseinandersetzten. Sein Plan Paneuropa stellt den ersten Versuch dar, die Vereinigungsidee, die seit dem Mittelalter von vielen Juristen, Philosophen und Gelehrten erdacht wurde, in die Realität umzusetzen. Ausgangspunkt von Paneuropa sollte Wien werden. Mittels Paneuropa-Bewegung wollte Coudenhove-Kalergi die europäischen Staaten politisch, wirtschaftlich und kulturell vereinen. 1930 entwickelte er einen Plan einer „Verfassung“ für Europa. Im Vortrag wird „der Mann und die Bewegung“ dargestellt sowie die Verwirklichung seiner Ideen in der EU erörtert.
Zur Referentin: Anita Ziegerhofer ist seit 2021 Professorin für Rechtsgeschichte am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Fachbereich Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung. Forschungs- und Lehraufenthalte führten sie nach Moskau, Genf, Bonn, Mainz, Batumi oder Istanbul. Ihre Forschungsbereiche sind Europäische Integrationsrechtsgeschichte, Verfassungsentwicklung und Gender Studies. Sie ist unter anderem Mitglied der Kommission für Österreichische Rechtsgeschichte an der Akademie der Wissenschaften Wien und der Historischen Landeskommission Steiermark.
Das Behandlungsniveau in Krankenanstalten nach der ‚Gesundheitsreform‘ – die Rolle des neuen Bewertungsboards iSd KAKuG
Zum Vortrag: Die Krankenbehandlung mit innovativen und hochpreisigen Arzneimitteln stellt des Gesundheitssystem vor Herausforderungen. Von den Krankenanstaltenträgern wurden in der Vergangenheit (nicht gesetzlich geregelte) Bewertungsboards eingerichtet, die Empfehlungen für den Einsatz derartiger Arzneimittel in Krankenanstalten abgeben sollten. Diese Empfehlungen waren und sind für die behandelnden Ärzte nicht verbindlich. Nunmehr hat der Bundesgesetzgeber im Zuge der „Gesundheitsreform“ ein „nationales“ Bewertungsboard eingerichtet, das den Einsatz „ausgewählter hochpreisiger und spezialisierter Arzneispezialitäten“ bewerten soll. Es ist zu klären, welchen Einfluss dieses neue, gesetzlich geregelte Bewertungsboard auf die Behandlung mit innovativen und hochpreisigen Medikamenten in Krankenanstalten hat.
Zum Referenten: Matthias Lukan ist Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Graz. Zuvor war er am Verfassungsgerichtshof als verfassungsrechtlicher Mitarbeiter tätig. Seine Forschungstätigkeit überspannt das Verwaltungsrecht, das Verfassungsrecht und das Europarecht. Schwerpunkte bilden dabei die Staats- und insb. Verwaltungsorganisation, Grundrechte und die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Arbeitsrecht der Türkei: Seine Entwicklung und seine Verbindung zur EU durch das Assoziierungsübereinkommen
Zum Vortrag: Der Vortrag stellte das geltende türkische Arbeitsrecht in seinem historischen Kontext dar. Das heute geltende Recht ist untrennbar mit der jüngeren Geschichte der Türkei in Verbindung und nur in einem gewissen historischen Kontext verständlich. Der Bogen wurde bis zum Assoziierungsabkommen und dem vorrangig relevanten Assoziationsratsbeschluss 80/1 gespannt, wobei auch auf aktuelle Judikatur zum Beschluss eingegangen wurde.
Zu den Referenten: Reinhard Resch ist Univ.-Prof. für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht und Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz. Alpay Hekimler ist Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht und Vorstand des Instituts für Privatrecht der Eskişehir Osmangazi Universität.
Ne bis in idem: Grundlagen, Grenzen, aktuelle Entwicklungen
Zum Vortrag: Das Doppelbestrafungs-/Doppelverfolgungsverbot umspannt ein weites Feld unterschiedlicher Rechtsgebiete. Ausgehend von den europäischen Vorgaben gem Art 4 des 7. ZPMRK, Art 54 Schengener Durchführungsübereinkommen sowie Art 50 GRC und dem Verhältnis dieser formellen Garantien zu den Anforderungen des Übermaßverbots untersuchte der Vortrag die Auswirkungen dieser Grundrechtsverbürgungen auf das (nationale) Wettbewerbsrecht, Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht. Diskutiert wurden die aktuellen Entwicklungslinien der hiezu ergangenen Rechtsprechung und die aktuellen Tendenzen (zB beim Zusammentreffen wettbewerbsrechtlicher und kriminalstrafrechtlicher Sanktionierungen) von EGMR und EuGH zur Aufweichung dieser prozessualen Rechtsgarantien. Ebenso analysiert wurde die aktuelle Judikatur der österreichischen Höchstgerichte zu Doppelbestrafungsfällen. Schließlich wurde auf die einschlägigen verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen in Hinblick auf die Spruchpraxis des VwGH eingegangen.
Zum Referenten: Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch, habilitiert für Straf-, Strafprozessrecht und Verfassungsrecht, ist Professor für Strafrecht an der Universität Wien. Er hat zum Doppelbestrafungsverbot neben einschlägigen Aufsätzen und einer Kommentierung der europäischen Vorgaben im WK-StPO auch die maßgeblichen verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im VStG-Kommentar von Lewisch/Fister/Weilguni kommentiert. Er leitet an der Universität Wien die beiden Forschungsstellen für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht und für Rechts- und Institutionenökonomie. Peter Lewisch ist neben seiner Professur auch rechtsanwaltlich tätig.
Der verletzliche Erblasser zwischen Testierfreiheit und Fremdbestimmung
Zum Vortrag: Werden letztwillige Verfügungen von pflegebedürftigen Personen errichtet, besteht eine erhebliche Gefahr, dass sie ihren Willen nicht mehr frei und selbstbestimmt äußern können. Der Vortrag beschäftigt sich anhand zweier jüngerer Entscheidungen des OGH mit der Frage, wie solche verletzlichen Erblasser vor Fremdbestimmung geschützt werden können.
Zum Referenten: Gregor Christandl ist seit 2021 Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Erbrecht, Schadenersatzrecht und Vertragsrecht. Er ist Autor einer Vielzahl erbrechtlicher Publikationen, unter anderem des Klang-Kommentars zum gesetzlichen Erbrecht und zum Vermächtnisrecht und veranstaltet jährlich den Grazer Erbrechtstag, der in diesem Jahr am 22.11.2024 stattfinden wird.
„Gemeinnütziges Wohnen“ – ein Instrument von leistbarer Zukunft? - Rechtliche und politische Ideen
Zum Vortrag: Das in Österreich ausgeprägte System des sozialen, geförderten Wohnungswesens hat seit über 100 Jahren Tradition. Durch die Selbstverständlichkeit der Wohnversorgung in unserer Gesellschaft und der Tatsache der Reduktion von Geldern der öffentlichen Hand verändert sich das System zunehmend. Überdies sind die Ansprüche von Bewohnern durch höhere Mobilität und geringere Haushaltsgröße geprägt. Vorgaben der Europäischen Union, welche durch nationale Gesetzgebung oftmals “Golden Plating” erfahren, sind weitere Herausforderungen. Erörtert werden aktuelle Fragen zum System und zu den Voraussetzungen für ein politisches Überleben der Gemeinnützigkeit in Österreich.
Zum Referenten: Mag. Christian Krainer hat seit 25 Jahren Leitungsfunktionen bei ÖWG Wohnbau, dem größten steirischen gemeinnützigen Bauträger, inne. Der Konzern besteht aus einer Genossenschaft und drei Gesellschaften, die er als Obmann und Geschäftsführer verantwortet. Er vertritt Brancheninteressen als Landesgruppenobmann in der Steiermark und als Aufsichtsratsmitglied im nationalen Verband in Wien sowie international als Branchenbeauftragter bei Housing Europe in Brüssel. Überdies ist Christian Krainer als Lektor an der Universität Graz, als Gerichtssachverständiger für Immobilienbewertung und in einigen Aufsichtsräten von Wirtschaftsbetrieben tätig.