Veranstaltungen 2020
"Kontrahierungszwang" - 20.1.2020
Vortrag von Frau Professor Mag. Dr. Martina Schickmair
Die österreichische Justiz – ein aktuelles Zustandsbild - 11.03.2020
Vortrag von Frau Mag. Caroline List, Präsidentin des Landesgerichtes für Strafsachen Graz
"Kontrahierungszwang"
von Assoz.-Prof. Mag. Dr. Martina Schickmair
Die Rechtsprechung nimmt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen allgemeinen Kontrahierungszwang an und stützt die Pflicht zum Vertragsschluss auf die Generalklauseln der §§ 879, 1295 Abs 2 ABGB und § 1 UWG. Im Detail zeichnet die Judikatur dabei ein sehr diffuses Bild. Das verwundert kaum: Eine Vorschrift im ABGB, die Kontrahierungszwang ausdrücklich normiert, findet sich nicht. Ein solcher Zwang steht ganz offensichtlich im Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie und der daraus abgeleiteten Vertragsabschlussfreiheit. Der Vortrag ging der Frage nach, ob bzw wie das Spannungsverhältnis zwischen Kontrahierungszwang und Vertragsabschlussfreiheit dogmatisch aufzulösen ist und ob die genannten Generalklauseln geeignet sind, einen allgemeinen Kontrahierungszwang zu begründen.
Martina Schickmair war nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften mehrere Jahre als Universitätsassistentin und Assistenzprofessorin an der Johannes Kepler Universität in Linz tätig, ehe sie sich 2019 mit einer Habilitationsschrift zur Thematik „Kontrahierungszwang“ für das Fach „Bürgerliches Recht“ habilitierte. 2010 hat sie die Rechtsanwaltsprüfung und 2013 die Richteramtsprüfung abgelegt. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen derzeit im Schuld-, Sachen- und Schadenersatzrecht. Für ihre Dissertation „Gefährdungshaftung im Nachbarrecht“ wurde sie mit dem Österreichischen Umwelt- und Technikrechtspreis sowie dem Kardinal-Innitzer-Preis ausgezeichnet.
Die österreichische Justiz - ein aktuelles Zustandsbild“
Vortrag von Frau Mag. Caroline List
Der frühere BM Dr. Clemens Jabloner hat die Öffentlichkeit auf besorgniserregende Zustände in der Justiz aufmerksam gemacht, die durch jahrelange, in der letzten Legislaturperiode noch verschärfte Sparmaßnahmen hervorgerufen wurden. Wie steht es nun tatsächlich um unsere Justiz? Frau Präsidentin List berichtete aus der Praxis.
Mag.a Caroline List wurde am 1.1.1993 zur Richterin ernannt. Zunächst war sie am Landesgericht für Strafsachen Graz Untersuchungs- und Hauptverhandlungsrichterin. Danach, dh von 2003 bis 2017, war sie in einem Rechtmittelsenat des Oberlandesgerichts Graz tätig. Seit 1.6.2017 ist sie Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz. 2018 wurde sie zur Vorsitzenden des Universitätsrates der Karl-Franzens-Universität Graz gewählt.