Veranstaltungen 2018
Aktuelle Entwicklungen im Privatstiftungsrecht - 17.01.2018
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Johannes ZOLLNER
Wie tragfähig ist der Arbeitnehmerbegriff? Dargestellt am Problem der Crowdwork - 07.03.2018
Vortragender: em.Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL
Führung durch das Landhaus der Steiermark - 11.04.2018
durch Herrn Landtagsdirektor-StV Mag. Alexander PIRCHER
Die Verfassungsgerichtsbarkeit. Wesen – Entwicklung - Herausforderungen - 02.05.2018
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER
Die Reine Rechtslehre und die italienische Tradition der Rechtstheorie - 20.06.2018
Vortragende: Dr. Nicoletta BERSIER LADAVAC
Algorithmenrecht – Komplexität und Autonomie Informationstechnischer Systeme als Regelungsfelder - 24.10.2018
Vortragender: Prof. Dr. Kai von LEWINSKI
Verwaltungsgerichtsbarkeit – 5 Jahre Erfahrung, Auswirkungen im Umweltrecht - 14.11.2018
Vortragender: Hofrat Dr. Gerhard GÖDL
Neue Erklärung des Rechtspluralismus: Die Aggregatzustände von Normen - 28.11.2018
Vortragender: Prof. Dr. Oliver LEPSIUS, LL.M.
Überwachung Neu - 05.12.2018
Vortragende: Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne REINDL-KRAUSKOPF
„Aktuelle Entwicklungen im Privatstiftungsrecht“ - 17.1.2018
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Johannes ZOLLNER
Knapp 25 Jahre sind seit dem Inkrafttreten des Privatstiftungsgesetzes (PSG) vergangen. Der gescheiterte Versuch, das PSG im vergangenen Herbst zu novellieren, zeigt den Bedarf nach einem Einschreiten des Gesetzgebers sehr deutlich. In dem Vortrag von Prof. Zollner wurde der Reformbedarf im österreichischen Privatstiftungsrecht ausgelotet und die Regelungen des Ministerialentwurfs kritisch beleuchtet.
Prof. Zollner ist seit 2013 Professor für Unternehmensrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz. Zuvor war er Professor für Privatrecht an der Alpen Adria Universität Klagenfurt. Seit 2016 ist er Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, Stiftungsrecht sowie im Recht der Unternehmensnachfolge.
„Wie tragfähig ist der ArbeitnehmerInnenbegriff? Dargestellt am Problem der Crowdwork“ - 7.3.2018
von em.Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL
Auch in Österreich werden bestimmte Arbeitsaufgaben aus dem betrieblichen Rahmen ausgegliedert und über Internet-Plattformen vergeben (Crowdwork). Der Vortrag ging der Frage nach, ob unser heutiger oder allenfalls ein modifizierter ArbeitnehmerInnenbegriff diesem neuen Phänomen gerecht wird.
Prof. Tomandl wurde 1968 als Universitätsprofessor an das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wiener Universität berufen und war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2001 Vorstand dieses Instituts. Er ist Wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaft, war Präsident des Europäischen Instituts für Soziale Sicherheit (Leuven), Vorsitzender des Fachbeirates des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht (München), Vizepräsident der österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Vorsitzender der Pensionsreformkommission der Bundesregierung und der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung.
"Die Verfassungsgerichtsbarkeit. Wesen - Entwicklung - Herausforderungen" - 2.5.2018
von Univ.-Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER
Der Verfassungsgerichtshof hat im Gefüge unseres Staates eine einzigartige Stellung: als „Hüter der Verfassung“ ist er dazu berufen, vor allem auch gegenüber dem Gesetzgeber, eine wichtige rechtliche Kontrollfunktion wahrzunehmen. Er steht damit immer wieder im Brennpunkt politischer Auseinandersetzungen. Der Vortrag behandelte das Wesen und die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie die besonderen Herausforderungen, mit denen sie wegen ihrer exponierten Rolle in Staat und Gesellschaft konfrontiert ist. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass auch in scheinbar gefestigten Rechtsstaaten Wachsamkeit geboten ist, um die Verfassungsgerichtsbarkeit als eine der Existenzbedingungen des demokratischen Rechtsstaates nicht zu gefährden.
Prof. Gerhart Holzinger war von 1975-1995 im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes tätig; vom Jahr 1984 an, elf Jahre hindurch als dessen Leiter. Von 1995 bis Ende 2017 war er Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, die letzten zehn Jahre als dessen Präsident. 1998 wurde ihm an der Karl- Franzens-Universität Graz die Lehrbefugnis für das Habilitationsfach „Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ verliehen. Seit 2013 ist er Mitglied des Universitätsrates der Universität Graz, seit Dezember 2016 dessen Vorsitzender. Seit 2013 ist er Präsident der Wiener Juristischen Gesellschaft.
„Die Reine Rechtslehre und die italienische Tradition der Rechtstheorie“ - 20.6.2018
von Dr.in Nicoletta Bersier Ladavac
Dr. Bersier Ladavac referierte über Norberto Bobbio, welcher einer der bedeutendsten italienischen Rechtsphilosophen und ein maßgebender Rechtspolitiker des vorigen Jahrhunderts war. Seine umfassende Publikationstätigkeit galt der Theorie des Rechts und der Demokratie, politischen Fragen und insbesondere auch den Menschenrechten. Bobbio trat konsequent für gelebte Rationalität, Liberalismus und gegen Machtmissbrauch ein. Als engagierter Moralist stand er in der Tradition der Freiheitsideale der Aufklärung; als politischer Theoretiker folgte er der realistischen soziologischen Tradition. Als Rechtstheoretiker war er der bedeutendste italienische Vertreter des Rechtspositivismus. Zweifellos haben die Reine Rechtslehre und die Rechtstheorie von Hans Kelsen einen großen Einfluss auf Norberto Bobbio und den italienischen Rechtspositivismus ausgeübt. Der Vortrag versuchte, Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Denken dieser beiden großen Theoretiker zu veranschaulichen.
Nicoletta Bersier hat Philosophie und Jura in Italien studiert und das Studium mit einer Doktorarbeit über den Gedanken des Föderalismus bei Hans Kelsen beendet. Nach dem Studium war Nicoletta Bersier Assistentin von Prof. Morris L. Ghezzi an der Università degli Studi von Milano im Fach Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie. Nach der Übersiedlung in die Schweiz in den Neunziger Jahren hat sie zusammen mit Kollegen aus der Schweiz und Italien das Institut Thémis in Genf gegründet. Das Institut befasst sich hauptsächlich mit Themen des Rechtpositivismus, mit der Organisation von Seminaren und Konferenzen und mit der Übersetzung bedeutender rechtstheoretischer Werken.
„Algorithmenrecht – Komplexität und Autonomie informa-tionstechnischer Systeme als Regelungsfelder“ - 24.10.2018
von Prof. Dr. Kai von Lewinski
Autonome Fahrzeuge, Roboter und Systeme mit Künstlicher Intelligenz drängen in den Alltag. Zusammenstöße mit diesen neuen Instanzen – im eigentlichen wie im übertragenen Sinne – finden statt und werden mehr. Deshalb beginnt das Recht nun, sich mit der Regulierung von Algorithmen zu befassen. Bislang wird vornehmlich über die Haftungsfragen und vielleicht noch die Versicherbarkeit von Schäden diskutiert. Der rechtswissenschaftliche Werkzeugkasten ist aber deutlich reichhaltiger bestückt. Der Vortrag hat zum einen und im Kern einen Überblick über denkbare Regulierungsfelder („Matrix“) gegeben, mögliche Regelungsstrategien („Profile“) betrachtet und dass Recht der Algorithmen als ein neues Rechtsgebiet vermessen („Topographie“). Zum anderen wurde auch eine Methode vorgestellt, mit der überhaupt neue Rechtsgebiete erkundet werden können. Denn Juristen als Textarbeiter tun sich naturgemäß schwer damit, Dinge zu erkennen, die noch keinen Niederschlag in Normen oder wenigstens Gerichtsentscheidungen gefunden haben.
Prof. Dr. Kai von Lewinski studierte Rechtswissenschaften und später auch Geschichte in Heidelberg, Berlin (FU) und Freiburg; dort promovierte er im Jahr 2000 auch. Anschließend absolvierte er das Referendariat in Berlin, Speyer und London. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er sich im Jahr 2010 mit einer Arbeit zum Thema „Öffentlichrechtliche Insolvenz und Staatsbankrott“ habilitierte. Nach Lehrstuhlvertretungen ist er seit 2014 Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau. Zu seinen Forschungsschwerpunkten neben diesen Gebieten zählen die Algorithmenregulierung und das Berufsrecht der Anwälte und Steuerberater. Seit 2017 ist Prof. von Lewinski stellvertretender Sprecher des DFG-Graduiertenkollegs „Privatheit und Digitalisierung“.
Verwaltungsgerichtsbarkeit - 5 Jahre Erfahrung, Auswirkungen im Umweltrecht - 14.11.2018
von Hofrat Dr. Gerhard Gödl, Präsident des Landesverwaltungsgerichts Steiermark
Die B-VG-Novelle 2012 hat vorerst eine lange Phase der Diskussion zur Schaffung der Verwaltungsgerichte auf Bundes- und Landesebene abgeschlossen. Ziele waren die Steigerung der Qualität der Rechtsmittelverfahren, die Zusammenfassung zahlreicher Sonderbehörden und Kommissionen sowie die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs. Der Vortrag gab einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünf Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Versuch, Chancen und Gefahren einer künftigen Entwicklung zu skizzieren.
Gerhard Gödl gehörte seit 1978 dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung an und durchlief dabei eine Laufbahn als Referent für Umwelt- und Anlagenrecht auf Bezirks- und Landesebene. Er wurde nach einer Stage in der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel als Ländervertreter für einige Umweltrichtlinien nominiert und beriet in dieser Eigenschaft auch die damaligen Beitrittskandidatenländer Slowenien, Tschechische Republik, Rumänien, Bulgarien und Kroatien während der Vorbereitungsphase. Im Anschluss an die Leitung des Büros des steirischen Landesrates für Umwelt und Landwirtschaft übernahm er den Vorsitz des Unabhängigen Verwaltungssenates und wurde mit Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes im Jänner 2014 dessen Präsident. Hofrat Gödl ist seit 2018 auch Mitglied des Vorstandes der GJG.
„Neue Erklärung des Rechtspluralismus: Die Aggregatzustän-de von Normen“ - 28.11.2018
von Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M.
Die Rechtswissenschaft ist eine Normwissenschaft. Normen haben als Erkenntnisgegenstand die besondere Eigenschaft, nur relational erkennbar zu sein. Der Vortrag verdeutlichte die relationalen Eigenschaften von Normen an unterschiedlichen Aggregatzuständen. Dieselbe Norm kann sich in einem festen, flüssigen oder gasförmigen Aggregatzustand zeigen (etwa als Urteil, als Gesetz oder als wissenschaftliches Prinzip). Ihre Aussagen ändern sich dadurch genauso wie Fragen der institutionellen Zuständigkeit, der jeweiligen Verfahren, Sachverhaltskontexte und auch der disziplinären Kompetenzen. Mit institutionellen, prozeduralen, faktischen und disziplinären Kontexten wurde der relationale Ansatz weiter verdeutlicht und sodann an einer Reihe aktueller Probleme, insbesondere an präjudiziellen Rechtsprechungskonflikten, erprobt.
Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M. (Univ. of Chicago), Lehrstuhl für Öffentli-ches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster, ord. Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Mitherausgeber der Zeitschrift DER STAAT und des Jahrbuchs des öffentlichen Rechts. Forschungsschwerpunkte: Grundlagen des öffentlichen Rechts (staats- und verwaltungsrechtliche Fragen mit rechtstheoretischen, -philosophischen, -histori-schen, -vergleichenden oder interdisziplinären Problemen), Demokratietheorie, Eigentumsthe-orie, Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht, Geschichte des in- und ausländischen öffent-lichen Rechts, Gesetzgebungstheorie und die Grenzen rechtlicher Normierbarkeit, Theorie der Interdisziplinarität., Demokratietheorie, Eigentumstheorie, Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht, Geschichte des in- und ausländischen öffentlichen Rechts.
Ergänzt wurden die Ausführungen von Prof. Lepsius durch Kommentare von Univ.-Prof. Dr. Matthias Klatt, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Universität Graz, Rechtswissenschaftliche Fakultät.
"Überwachung Neu" - 5.12.2018
von Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf
Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018 brachte neue Überwachungsmaßnahmen, die teilweise bereits in Kraft getreten sind (zB Postbeschlagnahme neu), teilweise erst im Jahr 2020 als Überwachungsinstrument zur Verfügung stehen werden wie die Überwachung verschlüsselter Nachrichten. Der Vortrag beleuchtete, in welchen Konstellationen die neuen Ermittlungsmethoden zur Anwendung kommen könnten und ob die neuen Instrumente den in sie gesetzten Erwartungen gerecht werden können.
Susanne Reindl-Krauskopf wurde 2010 als Professorin an das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Wiener Universität berufen und war von 2010 bis 2014 Vizedekanin der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Sie ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Honorarprofessorin an der University of Queensland in Brisbane/Australien, Mitglied im Weisungsrat beim Bundesministerium für Justiz, Leiterin des ALES-Austrian Center for Law Enforcement Sciences sowie Leiterin des Instituts für Strafrecht. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen vor allem die Themen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz, Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Polizei und Justiz in der Strafverfolgung, Computer- und Internetstrafrecht sowie ausgewählte Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts, zB Korruptionsstrafrecht, Sozialbetrug, kriminelle Organisation.